Anwalt für Rentenversicherungsrecht

Wogegen ein Anwalt für Rentenversicherungsrecht vorgeht
Auf dieser Seite soll Ihnen ein Einblick in Fallbeispiele eines Anwalts für Rentenversicherungsrecht gegeben werden. Diese Fallbeispiele bilden einen großen Anteil der alltäglichen Praxis in meiner Kanzlei ab. Natürlich bliebt aber jeder Fall individuell und muss einzeln bewertet werden. Informieren Sie sich jedoch gerne hier vorab.
Erwerbsminderungsrente abgelehnt

Wie Sie eine Erwerbsminderungsrente durch die Rentenversicherung erhalten
Bei der Ablehnung der Erwerbsminderungsrente durch die Rentenversicherung geht es zum einen darum, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig sind – nach nach dem Gutachten des medizinischen Dienstes der Rentenversicherung sind Sie aber voll arbeitsfähig. Darüberhinaus wird von Ihnen oftmals ohne Bezug zum Einzelfall verlangt, zunächst eine Reha zu absolvieren. Zusätzlich müssen Sie aber auch in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben. Inzwischen ist hierzu eine Vielzahl von Entscheidungen der Sozialgericht ergangen, die es zu beachten gilt.
Gesundheitliche Gründe der Erwerbsunfähigkeit
Aus gesundheitlichen Gründen voll erwerbsunfähig sind Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (vgl. § 43 Absatz 2 SGB VI). Streit herrscht hier schon oft, was denn „übliche Bedingungen“ sind.
Reha vor Rente
Die Reha hat grundsätzlich Vorrang vor Rentenleistungen wie der Erwerbsminderungsrente, wenn bei einer erfolgreichen Reha die Erwerbsunfähigkeit nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten würde (vgl. § 9 Absatz 1 SGB VI). Ist aber die Erwerbsunfähigkeit schon eingetreten „hilft“ auch keine Reha mehr. Ob die Reha also noch helfen könnte ist dann der Streit mit der Rentenversicherung.
Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung
Wenn die Rentenversicherung Sie dazu auffodert ein Gutachten über sich erstellen zu lassen, dann sind dabei die Inhalte der Begutachtung sowie die formalen und rechtlichen Rahmenbedingungen der sozialmedizinischen Begutachtung einzuhalten. Oftmals darf dies aber in Zweifel gezogen werden – grade wenn das Gutachen erheblich von der Meinung Ihrer eigenen Ärzte abweicht.
Fehlende Pflichtbeitragszeiten
Zusätzlich zur Erwerbsunfähig müsse Sie auch eine Mindestzahl von Pflichtbeiträgen gezahlt haben um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente zu erfüllen. Entsprechend kann es bei einem Streit um den Versicherungsverlauf oder die Möglichkeit der Verlängerung des 5-Jahres-Zeitraumes (§ 43 Absatz 4 SGB VI) schnell zu einer Verneinung der Erwerbsminderungsrente trotz körperlicher Erwerbsunfähigkeit durch die Rentenversicherung kommen.
Reha verweigert

Warum Sie Ihren Anspruch auf eine Reha bei der Rentenversicherung durchsetzen
Bei einer Verweigerung der Reha durch die Rentenversicherung wird es oftmals notwendig sein innerhalb der Frist gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Denn gerne verneint die Rentenversicherung ihre Zuständigkeit als Kostenträger oder spricht Ihnen die Reha-Fähigkeit ab. Teilweise wird auch die Erfüllung der notwendigen Wartezeit als nicht gegeben angesehen. Ob der von der Rentenversicherung zur Begründung der Ablehnung herangezogen Punkt jedoch greift, sollte überrpüft werden.
Medizinische Rehabilitaion
Der Grund einer medizinischen Reha kann ganz verschieden sein: von der allgemeinen medizinischen Reha über die Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, der onkologischen Reha sowie der Reha bei Abhängigkeitserkrankungen und der Anschlussrehabilitation (AHB) gibt es ganz verschiedene Möglichkeiten der Rückkehr ins Arbeitsleben. Streit besteht dann hier oft darüber, ob Ihre Erwerbsfähigkeit schon erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.
Berufliche Rehabilitation
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrem Beruf nicht mehr ausüben, so kann eine berufliche Rehabilitation in Frage kommen. Über die Erfüllung der Voraussetzungen hierzu und dann eine Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden kann, gibt es oft Streit mit der Rentenversicherung.
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben verneint

Wie Sie individuelle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung bekommen
Der Umfang der hier möglichen Leistungen ist weit: von sogenannten Kraftfahrzeughilfen über einen Gründungszuschuss bis zum persönlichen Hilfsmittel haben Sie sich vor Ihrem Antrag bei der Rentenversicherung vielleicht soagr zusammen mit Ihrem Arzt oder Arbeitgeber Gedanken gemacht, welche Leistung zur Aufrechterhaltung Ihrer Arbeitsfähigkeit notwendig wäre. Umso bitterer ist dann die Absage einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicheurng. Sie sollten daher den Weg des Widerspruchs oder der Klage gegen die Entscheidung der Rentenversicheurng nicht scheuen.
Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
Technische Arbeitshilfen sollen einen vorhandenen Arbeitsplatz sichern oder Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, einen neuen Arbeitsplatz zu erlangen bzw. dessen Anforderungen zu erfüllen. Oftmals behauptet die Rentenversicherung jedoch, es bestünde hier sowieso eine Verpflichtung des Arbeitgebers.
Gründungszuschuss
Eine Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann ggf. auch durch die Rentenversicherung gewährt werden. Die Rentenversicherung stellt sich jedoch gerne auf den Standpunkt, die selbständige Tätigkeit würde nicht Ihrem Krankheitsbild passen und außerdem würden Sie auch ansonsten ja gar nicht arbeitslos sein.
Kraftfahrzeughilfe
Weil die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann, bedarf es der Nutzung eines Kraftfahrzeuges um den Arbeitsplatz oder den Ort der beruflichen Bildung zu erreichen. Welcher Rehabilitationsträger (gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Träger der Sozialen Entschädigung, Bundesagentur für Arbeit) oder ob das Integrationsamt/Inklusionsamt zuständig ist, darüber herrscht oft Streit.
Wohnungshilfen
Die Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung um damit einen Arbeitsplatz möglichst barrierefrei zu gestallten, gehört ebenso zu den Aufgaben der Rentenversicherung. Soweit aber die Rentenversicherung behauptet, dies sei zur Teilnahme am Erwerbsleben bei Ihnen aber gar nicht notwendig, so zögern Sie nicht die entsprechenden Rechtsmittel einzulegen.
Individuelle Leistung bei Rente zurückgewiesen

Wann Sie eine individuelle Leistung von der Rentenversicherung erreichen
Die hier dargestellten Fälle stellen nur einen Die hier dargestellten Fälle stellen nur einen Ausschnitt meiner Tätigkeit als Anwalt für die Rentenversicherung dar. Natürlich wird daher jeder Antrag auf individuelle Leistungen der Rentenversicherung mandantenbezogen und im Einzelfall betreut. Informieren Sie sich auch gerne auf den weiteren Seiten über das Rentenversicherungsrecht und welche Leistungen der Rentenversicherung im Einzelfall möglich sind. Sprechen Sie mich bzgl. meiner Expertise in Ihrem eigenen Fall gerne an.