Vorstellung der Rechtsgebiete im Sozialversicherungsrecht

Rechtsgebiete eines Anwalts für Sozialrecht

Was für Rechtsgebiete Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht abdeckt

Unter einem „Rechtsgebiet“ versteht man einen abgegrenzten Bereich des Rechts, der sich mit bestimmten Sachverhalten oder Rechtsverhältnissen befasst. Da es nahezu unmöglich ist in allen Rechtsgebieten Experte zu sein, ermöglicht die Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete einem Anwalt sich tiefgehendes Wissen in einem bestimmten Bereich anzueignen. Dies führt zu einer höheren Qualität der Rechtsberatung und Vertretung der Mandanten, da der Anwalt sich auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung in seinem Fachgebiet befindet. 

Die Rechtsgebiete die Ihnen hier vorgestellt werden bilden daher entsprechend den allergrößten Anteil der täglichen Praxis in meiner Kanzlei ab. Sie als Mandant profitieren von dieser Spezialisierung, da sie von einem Anwalt mit fundiertem Fachwissen und Erfahrung in ihrem spezifischen Rechtsfall vertreten werden. Dies ist insbesondere im Sozialversicherungsrecht mit seinen 14 ganz verschiedenen Büchern vom Krankenversicherungsrecht, über das Pflegrecht sowie Rentenversicherungsrecht bis zum Unfallversicherungsrecht bedeutsam.

Zusammenfassung

Die Sozialgesetzbücher (SGB) regeln wichtige Bereiche der sozialen Sicherheit: Das SGB V (Krankenversicherungsrecht) bestimmt die Beziehung zwischen Versicherten und der gesetzlichen Krankenversicherung, einschließlich Leistungen wie Krankengeld und Kostenübernahmen. Das SGB XI (Pflegeversicherungsrecht) regelt die Gewährung von Pflegegraden und weiteren Pflegeleistungen, einschließlich Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Das SGB VI (Rentenversicherungsrecht) umfasst Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente und Rehabilitation, wobei es detaillierte Regelungen zu Voraussetzungen und Berechnungen gibt. Das SGB VII (Unfallversicherungsrecht) hilft bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, indem es Leistungen wie Rehabilitation und Entschädigung regelt. Diese Gesetze ermöglichen Ihnen zwar große Auswahl an Leistungen, können jedoch aufgrund ihrer Komplexität herausfordernt bei der Durchsetzung von Ansprüchen sein.

Krankenversicherungsrecht

Krankenversicherungsrecht

Wie Sie Ihren Antrag im Krankenversicherungsrecht durchsetzen

Das Krankenversicherungsrecht (SGB V) regelt Ihre Beziehung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung: hier bei geht es von der Gewährung von Krankengeld, über die Beiträge bei freiwillig Versicherten bis zur Gewährung der Kostenübernahme einer Operation um ein weites Feld von möglichen Ansprüchen. Grundsätzlich legt damit das SGB V fest, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden und welche nicht. Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Antrag auf Leistungen im Krankenversicherungsrecht durchzusetzen, und sorge dafür, dass Ihre Rechte als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung gewahrt bleiben.

Pflegeversicherungsrecht

Pflegeversicherungsrecht

Was das Pflegeversicherungsrecht außer dem Pflegegrad noch für Sie bereit hält

Das Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) regelt die Gewärhung eines Pflegegrades sowie weiterer Leistungen der Pflegeversicherung. Hierzu holt die Pflegeversicherung oftmals Gutachten des medizinischen Dienstes ein. Sollte Ihnen Ihre Pflegeleistung danach nicht genehmigt werden, sollte Sie dagegen vorgehen. Neben den Pflegegraden und den damit verbundenen Leistungen umfasst das SGB XI auch Regelungen zur Verhinderungspflege, zur Kurzzeitpflege und zu weiteren Unterstützungsangeboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Ich weiß, wie wichtig die Unterstützung in Pflegeangelegenheiten sowohl für Sie persönlich als auch für Angehörige sein kann und setze mich dafür ein, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Rentenversicherungsrecht

Rentenversicherungsrecht

Wodurch Sie Ihren Anspruch aus dem Rentenversicherungsrecht erreichen

Von der eigentlichen Renten über die Erwerbsminderungsrente bis zur Reha regelt das SGB VI im Rentenversicherungsrecht einige Leistungen. Das Rentenversicherungsrecht enthält auch detaillierte Regelungen zu den Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen für die verschiedenen Rentenarten sowie zu den Möglichkeiten der freiwilligen Versicherung und der Anrechnung von Versicherungszeiten. Doch nicht immer kommt es hier zu der richtigen Einschätzung, ob Ihnen die Leistung zusteht. Die Entscheidungen der Rentenversicherung können Sie aber mit Widerspruch und Klage überprüfen lassen. Ich kenne die Feinheiten des Rentenversicherungsrechts und setze mich dafür ein, dass Ihre Rentenansprüche korrekt und vollständig berücksichtigt werden.

Unfallversicherungsrecht

Unfallversicherungsrecht

Welche Leistungen Ihnen im Unfallversicherungrecht zustehen

Das Unfallversicherungsrecht (SGB VII) hilft bei Eintritt eines Versicherungsfalls im Bereich des Arbeitsunfalls und der Berufskrankheit – wenn Ihr Arbeitsunfall oder Ihre Berufskrankheit denn anerkannt wird. Hierrüber gibt es oft Streit mit der Unfallversicherung. Das SGB VII regelt dann auch die entsprechenden Leistungen, die im Falle eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erbracht werden, einschließlich medizinischer Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Entschädigungsleistungen wie Verletztenrente oder Hinterbliebenenrente. Ich weiß, dass der Kampf um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit oft zermürbend sein kann, grade wenn man sein Leben lang gearbeitet hat. Als Ihr Anwalt sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.