Kontaktaufnahme zum Anwalt für Sozialrecht

Kontaktaufnahme zum Anwalt für Sozialrecht

Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zum Anwalt für Sozialrecht

Als Anwalt für Sozialrecht stehe ich Ihnen für Ihr Anliegen gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie daher nicht, von der Möglichkeit der Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber den Sozialversicherungsträgern durch einen Anwalt gebrauch zu machen. So können Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Bedürfnisse fachkundig und kompetent nach einer Kontaktaufnahme zum Anwalt für Sozialrecht durchgesetzt werden.

Anwalt für Sozialrecht anrufen

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Anwalt für Sozialrecht jetzt anrufen und Anliegen schildern

Vor jedem Erstgespräch erfolgt die Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei zur Terminvereinbarung. Den Termin können Sie sehr gerne telefonisch unter – (030) 556 114 03 – vereinbaren. Gerne kann der Termin online stattfinden oder vor Ort in meiner Kanzlei.

Gerne berate ich Sie als Anwalt für Sozialrecht zum Beispiel bei Ihrem Antrag auf Krankengeld, Erwerbsminderungsrente oder einen höheren Pflegegrad – um nur eine wenige Fälle im Sozialrecht zu nennen.

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Anwalt für Sozialrecht jetzt anrufen und Anliegen schildern

Vor jedem Erstgespräch erfolgt die Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei zur Terminvereinbarung. Den Termin können Sie sehr gerne telefonisch unter – (030) 556 114 03 – vereinbaren. Gerne kann der Termin online stattfinden oder vor Ort in meiner Kanzlei.

Gerne berate ich Sie als Anwalt für Sozialrecht zum Beispiel bei Ihrem Antrag auf Krankengeld, Erwerbsminderungsrente oder einen höheren Pflegegrad – um nur eine wenige Fälle im Sozialrecht zu nennen.

Rückruf durch Anwalt für Sozialrecht

Rückruf durch Anwalt für Sozialrecht

Einen Rückruf durch Anwalt für Sozialrecht vereinbaren

Zur ersten Kontaktaufnahme per Telefon können Sie gerne hier einen Termin und Ihre Telefonnummer angeben. Es erfolgt dann durch mich ein Anruf am angegebenen Termin. Dies erleichert die erste Schilderung Ihres Anliegens im Sozialrecht am Telefon und ggf. kann dann ein Termin vor Ort in der Kanzlei oder online vereinbart werden.

2 + 2 =

Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:

Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.

Rückruf durch Anwalt für Sozialrecht

Einen Rückruf durch Anwalt für Sozialrecht vereinbaren

Zur ersten Kontaktaufnahme per Telefon können Sie gerne hier einen Termin und Ihre Telefonnummer angeben. Es erfolgt dann durch mich ein Anruf am angegebenen Termin. Dies erleichert die erste Schilderung Ihres Anliegens im Sozialrecht am Telefon und ggf. kann dann ein Termin vor Ort in der Kanzlei oder online vereinbart werden.

4 + 2 =

Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:

Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.