Erstberatung im Sozialversicherungsrecht

Informationen zum Ablauf einer Erstberatung durch einen Anwalt im Sozialversicherungsrecht
Auf dieser Seite wird Ihnen der Ablauf und die Kosten einer Erstberatung durch einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht in meiner Kanzlei dargestellt. So können Sie sich vorab darüber informieren, was Sie bei einer Erstberatung im Sozialversicherungsrecht erwartet.
Inhalt einer Erstberatung im Sozialrecht

Darstellung des Inhalts einer Erstberatung im Sozialrecht
§ 34 RVG definiert dabei die Erstberatung im Sozialrecht als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber den Sozialversicherungsträgern zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.
Es ist auch keine Vorbereitung oder gar eine Einarbeitung Ihrerseits vor dem Erstgespräch notwendig. Vielmehr ist das Erstgespräch im Sozialrecht für viele Menschen die erste Begegnung mit einem Rechtsanwalt in dessen Kanzlei. Dies ist mir durchaus bewusst und bekannt. Entsprechend werde ich darum bemüht sein, eine für Sie angenehme und Ihren Rechten förderliche Atmosphäre im Gespräch zu schaffen.
Ziel einer Erstberatung im Sozialrecht

Ziel einer Erstberatung im Sozialrecht erkennen
Aufgrund des Erstberatungsgesprächs sollten Sie dann in der Lage sein selbst einzuschätzen zu können, ob Sie gegen den Sozialversicherungsträger vorgehen wollen. Dies kann dann bedeuten, dass Sie mich mit der Einlegung eines Widerspruchs oder Einreichung einer Klage gegen den Sozialversicherungsträger beauftragen. Aber nochmals: keinesfalls besteht ein Zwang den Anwalt nach dem Erstgespräch auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln zu beauftragen.
Kosten einer Erstberatung im Sozialrecht

Tatsächliche Kosten einer Erstberatung im Sozialrecht wissen
Die Kosten sind gesetzlich auf maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt, wenn Sie eine Privatperson und kein Unternehmer sind. Die Rechnung für eine Erstberatung beträgt daher 226,10 €. Es kommt dabei nicht darauf an wie schwierig oder wie umfangreich die Fragen zu Ihrem Fall sind bzw. auch nicht, wie lang das Erstgespräch war.
Termin zur Erstberatung im Sozialrecht

Termin zur Erstberatung im Krankenversicherungsrecht vereinbaren
Vor jedem Erstgespräch erfolgt die Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei zur Terminvereinbarung. Den Termin können Sie sehr gerne telefonisch unter – (030) 556 114 03 – vereinbaren oder Sie nutzen das Rückrufformular. Gerne kann der Termin online stattfinden oder vor Ort in meiner Kanzlei.