Anwalt für Sozialversicherungsrecht

Anwalt für Sozialversicherungsrecht

Jendrik Gundlach – Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht am Rathaus Steglitz

Willkommen bei der Kanzlei für Sozialversicherungsrecht von Rechtsanwalt Jendrik Gundlach. 

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche einzelnen Leistungen Ihnen meine Kanzlei zu den unterschiedlichen Rechtsgebieten des Sozialversicherungsrechts anbietet. Ebenso können Sie sich über aktuelle Urteile sowie die Anwaltskosten im Sozialversicherungsrecht informieren. Darüber hinaus wird beschrieben, wie Sie Kontakt zu meiner Kanzlei aufnehmen können, beispielsweise um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Warum Sie sich zur Lösung Ihres Falls im Sozialversicherungsrecht an meine Kanzlei wenden sollten, wird Ihnen in der Kategorie „Über mich“ dargestellt. 

Sollte bei Ihnen nach dem Besuch der Homepage eine Frage unbeantwortet geblieben sein, so stehe ich Ihnen für deren Beantwortung telefonisch unter (030) 556 114 03 zur Verfügung. Gerne freue ich mich ansonsten auf Ihren Anruf zur Terminvereinbarung in meiner Kanzlei und damit auf den nächsten Schritt zur Lösung Ihres Falls. 

Angebotene Leistungen im Sozialversicherungsrecht

Angebotene Leistungen im Sozialversicherungsrecht

Welche Leistungen Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht anbietet

Verschaffen Sie sich einen Einblick darüber, welche Leistungen ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht anbietet. Die Leistungen beginnen dabei bei einer Erstberatung über mögliche Ansprüche und gehen über den Widerspruch gegen einen Bescheid bis zur Klageerhebung vor dem Sozialgericht. 

Entsprechend Ihrer individuellen Situation, soll Ihnen so ein Leistungsangebot unterbreitet werden, das Sie zu Ihrem gewünschten Ziel führt.

Vorstellung der Rechtsgebiete im Sozialversicherungsrecht

Vorstellung der Rechtsgebiete im Sozialversicherungsrecht

Was für Rechtsgebiete Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht abdeckt

Das Sozialversicherungsrecht hat inzwischen 14 verschiedene Bücher mit ganz unterschiedlichen Themen. Dies macht es notwendig, dass sich selbst ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht innerhalb dieser 14 Sozialgesetzbücher noch weiter spezialisieren muss. Einige Anwälte für Sozialversicherungsrecht konzentrieren sich daher auf Verfahren rund um Arbeitslosengeld beziehungsweise Hartz IV oder Bürgergeld.

Der Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten:

› Krankenversicherungsrecht (SGB V)

› Pflegeversicherungsrecht (SGB XI)

› Rentenversicherungsrecht (SGB VI)

› Unfallversicherungsrecht (SGB VII)

Diese gezielte Fokussierung ermöglicht es mir, meine Mandanten in diesen spezifischen Bereichen mit fundierter Expertise und maßgeschneiderten Lösungen zu unterstützen. Sehen Sie sich gerne die weiteren Seiten zu den Rechtsgebieten an. Darin erfahren Sie, welche Expertise meine Kanzlei für Ihren Fall im Sozialversicherungsrecht bietet.

Urteile im Sozialversicherungsrecht

Urteile im Sozialversicherungsrecht

Welche Urteile im Sozialversicherungsrecht durch Gerichte getroffen werden

Die nachfolgende Seite bietet Ihnen eine prägnante Zusammenfassung relevanter Leitsätze zu Urteilen im Sozialversicherungsrecht. So erhalten Sie einen schnellen Einblick in wichtige Entscheidungen, die möglicherweise auch Ihre persönliche Situation betreffen. Diese Urteile dienen Ihnen auch als Orientierung dafür, mit welchen Fällen sich die Kanzlei befasst.

Anwaltskosten im Sozialversicherungsrecht

Anwaltskosten im Sozialversicherungsrecht

Was ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht kostet

Jedes erste Gespräch zwischen Mandant und Rechtsanwalt beinhaltet, welche Kosten für den Mandanten bei der Beauftragung des Anwalts entstehen. Entsprechend sollen Ihnen auf der Seite zu den Kosten schon vorab die Grundlagen der Berechnung von Anwaltskosten im Sozialversicherungsrecht dargestellt werden. Dort erfahren Sie dann, welche verschiedenen Möglichkeiten der Vergütung eines Anwalts es gibt und welche in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte: RVG, Stundensatzvereinbarung oder Pauschalvergütung? Ebenso werden verschiedene Abschnitte beleuchtet, in denen ein Anwalt beauftragt werden kann und was dies für die Kosten bedeutet. 

Lesen Sie am Schluss die Antworten der Kanzlei zu häufigen Fragen bei Anwaltskosten.

Kontaktaufnahme zum Anwalt für Sozialversicherungsrecht

Kontaktaufnahme zum Anwalt für Sozialversicherungsrecht

Wie Sie zum Anwalt für Sozialversicherungsrecht Kontakt aufnehmen

Für eine erste Kontaktaufnahme zum Anwalt für Sozialrecht empfiehlt es sich, einfach in der Kanzlei anzurufen – zum Beispiel für einen Termin zur Erstberatung.

Die Telefonnummer lautet:  (030) 556 114 03 

Schildern Sie in diesem Gespräch Ihr Anliegen und was Sie vorab vor einem ersten Treffen gerne vom Anwalt erfahren möchten. Da diese Gespräche für einen Anwalt ganz normaler Arbeitsalltag sind, brauchen Sie tatsächlich keine Scheu davor zu haben. 

Nutzen Sie ansonsten die Gelegenheit, sich auf der Seite zur Kontaktaufnahme über Ihre Möglichkeiten zur Beauftragung eines Anwalts für Sozialversicherungsrecht zu informieren.

Über den Anwalt für Sozialversicherungsrecht

Über den Anwalt für Sozialversicherungsrecht

Warum Sie mich als Anwalt für Sozialversicherungsrecht beauftragen sollten

Die Wahl Ihres Anwalts für Sozialversicherungsrecht sollte nicht nur von der fachlichen Expertise in Ihrem Fall abhängen – welche selbstverständlich vorhanden sein muss. Vielmehr sollte Ihr Anwalt auch eine ausgeprägte Mandantenorientierung haben und ebenso im zwischenmenschlichen Verhältnis einen respektvollen Umgang pflegen. Denn nur ein Anwalt, der sowohl über umfassende juristische Kenntnisse verfügt als auch die individuellen Bedürfnisse seiner Mandanten versteht, gewährleistet eine effektive und zielgerichtete Vertretung. 

Warum ich glaube, dass meine Kanzlei deshalb in einem oftmals komplexen Rechtsgebiet wie dem Sozialversicherungsrecht für Sie die richtige Wahl darstellt, können Sie unter „Über mich“ nachlesen.