Anwalt für Sozialrecht

Anwalt für Sozialrecht

Jendrik Gundlach – Anwalt für Sozialrecht

Willkommen bei der Kanzlei für Sozialrecht von Rechtsanwalt Jendrik Gundlach in Berlin-Steglitz. Meine Kanzlei ist spezialisiert auf Fälle des Sozialrechts (SGB). Von der Beratung über den Widerspruch bis zur Klage stehe ich Ihnen als Anwalt für Sozialrecht gerne jederzeit zur Seite.

Rechtsgebiete eines Anwalts für Sozialrecht

Rechtsgebiete eines Anwalts für Sozialrecht

Die verschiedenen Rechtsgebiete im Sozialrecht

Der Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt im Sozialrecht insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten:

› Krankenversicherungsrecht (SGB V)

› Pflegversicherungsrecht (SGB XI)

› Rentenversicherungsrecht (SGB VI)

› Unfallversicherungsrecht (SGB VII)

Rechtsgebiete eines Anwalts für Sozialrecht

Die verschiedenen Rechtsgebiete im Sozialrecht

Der Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt im Sozialrecht insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten:

› Krankenversicherungsrecht (SGB V)

› Pflegversicherungsrecht (SGB XI)

› Rentenversicherungsrecht (SGB VI)

› Unfallversicherungsrecht (SGB VII)

Erstberatung durch Anwalt für Sozialrecht

Erstberatung durch einen Anwalt für Sozialrecht

Informationen zum Ablauf einer Erstberatung im Sozialrecht

§ 34 RVG definiert die Erstberatung zum im Sozialrecht als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.

Erstberatung durch einen Anwalt für Sozialrecht

Informationen zum Ablauf einer Erstberatung im Sozialrecht

§ 34 RVG definiert die Erstberatung zum im Sozialrecht als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.

Kontaktaufnahme zum Anwalt für Sozialrecht

Kontaktaufnahme zum Anwalt für Sozialrecht

Termin zur Beratung vereinbaren

Für eine erste Kontaktaufnahme zum Anwalt für Sozialrecht, zum Beispiel zur Terminvereinbarung für eine Erstberatung, empfiehlt es sich einfach in der Kanzlei unter – (030) 556 114 03 – anzufen. Schildern Sie in diesem Gespräch Ihr Anliegen und was Sie vorab vor einem möglichen ersten Treffen gerne vom Anwalt erfahren würden. Da diese Gespräche für einen Anwalt den ganz normalen Arbeitsalltag darstellen, brauchen Sie tatsächlich wirklich keine Scheu zu haben. Gerne können Sie hier auch einen Rückruf anfordern:

6 + 3 =

Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:

Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.

Kontaktaufnahme zum Anwalt für Sozialrecht

Termin zur Beratung vereinbaren

Für eine erste Kontaktaufnahme zum Anwalt für Sozialrecht, zum Beispiel zur Terminvereinbarung für eine Erstberatung, empfiehlt es sich einfach in der Kanzlei unter – (030) 556 114 03 – anzufen. Schildern Sie in diesem Gespräch Ihr Anliegen und was Sie vorab vor einem möglichen ersten Treffen gerne vom Anwalt erfahren würden. Da diese Gespräche für einen Anwalt den ganz normalen Arbeitsalltag darstellen, brauchen Sie tatsächlich wirklich keine Scheu zu haben. Gerne können Sie hier auch einen Rückruf anfordern:

7 + 7 =

Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:

Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.

Rechtsdokumente

Rechtsdokumente

Die Rechtsdokumente der Kanzlei für Sozialrecht im Überblick

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie die Informationen zu den Rechtsdokumenten der Kanzlei für Sozialrecht:

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